Im März hatten Medienberichte für Aufsehen gesorgt. Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) halte es demnach für wahrscheinlich, dass das Coronavirus Sars-CoV-2 aus einem Labor im chinesischen Wuhan stammt. Die Zeit und die Süddeutsche Zeitung berichteten, es habe einen Auftrag aus dem Kanzleramt für Untersuchungen gegeben. Die Ergebnisse würden aber unter Verschluss gehalten.
Dabei dürfte es wohl bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte den Antrag auf Veröffentlichung ab, geht aus einer Mitteilung vom Montag hervor. Es bestehe "kein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen den BND", urteilten die Höchstrichter. Ein nicht näher genannter "Presseverlag" wollte den Bundesnachrichtendienst zur Herausgabe verpflichten. Das aber könne die "auswärtigen Interessen der Bundesrepublik" beschädigen, so das Gericht.
22. April 2025
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