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Neuer Kanzler: "Kann der Präsident auch seinen Hund fragen?"

Was man über die Entstehung der neuen Regierung wissen muss: Ex-Justizminister und Verfassungsexperte Clemens Jabloner im Interview.

Christian Nusser
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Clemens Jabloner über:
Was die Verfassung dem Bundespräsidenten vorgibt
"Er hat wenig Fesseln. Es ist immer die Rede von einem Regierungsauftrag, den er erteilt, der ist verfassungsrechtlich nicht vorgesehen. Es ist vielleicht eine Übung, aber auch von dieser Übung wurde schon abgewichen."

Ob er dem Vorsitzenden der stimmenstärksten Partei den Regierungsauftrag erteilen muss
"Nein! Denn erstens muss er überhaupt keinen Regierungsauftrag erteilen. Und zweitens, wenn er ihn erteilt im politischen Feld, keineswegs der stimmen- oder mandatsstärksten Partei. Das ergibt sich auch nicht aus demokratischen oder gleichheitsrechtlichen Überlegungen. Der Bundespräsident ist hier frei."

Ob er sich einen Kanzler wünschen kann
"Der Bundespräsident kann zum Bundeskanzler bestimmen, wen er will. Er muss nur jeweils darauf schauen, dass diese Bundesregierung nicht bei erster Gelegenheit durch ein Misstrauensvotum im Nationalrat beseitigt wird und dass er dann wieder vor der Situation steht, eine Bundesregierung bilden zu müssen."

Ob der Bundespräsident auch seinen Hund fragen kann, ob er Lust hätte, Kanzler zu werden?
"Nein, für diesen Fall sorgt die Verfassung in der Fassung von 1929 insoweit vor, als der Bundespräsident dann den Nationalrat auflösen kann. Wenn die Kräfte im Nationalrat nicht fähig sind, eine tragfähige Bundesregierung zu bilden, gleichzeitig aber zu schwach sind, um sich selbst aufzulösen, weil sie auch dafür nicht die Mehrheit haben, kann der Bundespräsidenten den Nationalrat auflösen. Das hat es nur einmal gegeben, im Jahr 1930, Miklas gegenüber der Bundesregierung Vaugoin. In der Zweiten Republik niemals."

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