Niki Glattauer

Österreichs kriminelle Kinder: Was hier wirklich schiefläuft

Ein Kriminal-Fall rund um eine sexuell missbrauchte Lehrerin zeigt, was sich an Schrecklichem hinter den nüchternen Zahlen zur Jugend- und Kinderkriminalität verbirgt. Bildungs-Experte Niki Glattauer analysiert. Und versucht, Auswege aufzuzeigen.

Niki Glattauer ist als ehemaliger Schuldirektor in Wien Experte in Bildungsfragen
Niki Glattauer ist als ehemaliger Schuldirektor in Wien Experte in Bildungsfragen
Sabine Hertel
Niki Glattauer
Akt. Uhr
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Beginnen wir (quasi über die Bande) so:
Der Sex sei a) einvernehmlich gewesen, b) der Jugendliche mit 17 Jahren nicht mehr minderjährig; und auch der Tatbestand "Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses" (§ 212 StGB) sei nicht erfüllt, "da die Lehrerin den Jugendlichen nicht mehr unterrichtete, als sie mit ihm intim wurde". (aus der Stellungnahme einer Justizsprecherin gegenüber der Austria Presse Agentur von Anfang April 2025)

Das war die gute Nachricht Gegen eine 29-jährige (Geographie-)Lehrerin aus Niederösterreich, die sich auf eine sexuelle Beziehung mit einem jetzt 17-jährigen Ex-Schüler eingelassen hatte, wird es – Stand heute – strafrechtlich keine Ermittlungen mehr geben.

Bei den 10- bis 14-Jährigen hat sich die Zahl der Anzeigen in den letzten 5 Jahren von etwa 6.300 auf gut 12.000 fast verdoppelt.
Bei den 10- bis 14-Jährigen hat sich die Zahl der Anzeigen in den letzten 5 Jahren von etwa 6.300 auf gut 12.000 fast verdoppelt.
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"Bitte im Bett unterrichten" Alles andere an dem Fall lässt einen fassungslos zurück: Ein knappes halbes Jahr, nachdem die Lehrerin an einer Mittelschule in Wien-Liesing ihre verhängnisvolle Beziehung begonnen hatte, wurde sie auf Social Media von noch zweien ihrer ehemaligen Schüler kontaktiert. Auch sie würden, so ließen sie sie (wörtlich) wissen "gern im Bett unterrichtet werden". Falls sie sich ziere, würde ihr Direktor von der Art Nachhilfe, wie sie sie offenbar zu geben pflege, erfahren. Fotos und Videos hätten sie jedenfalls.

Dann begann ein Martyrium So begann für die Frau im Mai 2024, was in den Medien zurecht als "Martyrium" bezeichnet wird. Erpressung, Nötigung, Drogenmissbrauch, vermeintliche Gruppenvergewaltigung, Diebstahl, Raub, sogar Brandstiftung stehen inzwischen auf dem Menüplan der Untersuchungsrichter (und Verteidiger). Die Täter (die "Unschuldsvermutung" ist in diesem Fall das Papier nicht wert, auf dem die Worthülse geschrieben ist) sind Kinder und Teenager zwischen 14 und 17 Jahren.

Gegen 7 wird ermittelt Zwei davon sind auf freiem Fuß (einer davon ist ihr "Lover", der die Videoclips gemacht und offenbar weitergegeben hatte; er dürfte aber weder an den Vergewaltigungen, noch an der Brandstiftung beteiligt gewesen sein).

Vier andere – je einer aus Österreich, Rumänien, Afghanistan und dem Irak – sitzen jetzt in der Justizanstalt Josefstadt in U-Haft, nachdem der siebente Tatverdächtige, 14 Jahre alt, im April gegen "gelindere Mittel" aus dieser entlassen wurde. Er, auch Afghane, musste geloben, keinen Kontakt zu den übrigen Verdächtigen bzw. zum Opfer aufzunehmen, sich an seiner Adresse aufzuhalten und mit den Behörden zusammenzuarbeiten.

Innenminister Gerhard Karner will Intensivtäter "gefängnisähnlich unterbringen"
Innenminister Gerhard Karner will Intensivtäter "gefängnisähnlich unterbringen"
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Was den Fall noch unfassbarer macht Obwohl sie unter Aufsicht der Bewährungshilfe standen und unter anderem auch Anti-Gewalttrainings durchlaufen, handelt es sich bei zwei der vier U-Häftlinge um so genannte "Intensivtäter" – was das ist, erkläre ich weiter unten. Und: Alle vier sind bzw. waren in "Betreuung der MA 11" – also der "Kinder- und Jugendhilfe". Ihre Familien bekamen Unterstützung in Form von Erziehungsberatung, Familientherapie, Psychotherapie und nicht zuletzt Finanzberatung.

Täterprofil: Jung, Ausländer Was dieser Fall damit nämlich auch ist: Das "Beispiel" zu den aktuellsten Zahlen zur Jugendkriminalität, die das Innenministerium vor Ostern veröffentlichte. Die ist dramatisch gestiegen, vor allem bei den 10- bis 14-Jährigen. In dieser Alterskohorte hat sich die Zahl der Anzeigen in den letzten 5 Jahren von etwa 6.300 auf gut 12.000 fast verdoppelt. Und: Rund die Hälfte der im Vorjahr Tatverdächtigen stammt nicht aus Österreich. Bundesweit sind es 48 Prozent in Wien sogar 57 Prozent.

Österreich vor Rumänien Zur Einordnung: Nach Nationen führen österreichische Tatverdächtige die Statistik an, dahinter rangieren Rumänen und Deutsche, bereits an vierter Stelle liegen Syrer – mit einer Versechsfachung der Anzeigen von 150 im Jahr 2020 auf 1.000 im Vorjahr. Das ist auf den Familiennachzug zurückzuführen. 2024 waren 90 Prozent der Nachzügler Syrer. Insgesamt sind damit 70 Prozent der Syrer in Österreich "Männer unter 30". Und "Männer unter 30" führen die Kriminalitätsstatistiken auf der ganzen Welt an.

Auf Platz der aktuellen Jugendkriminalitäts-Statistik: junge Männer aus Syrien – hier bei einer Demonstration vor dem Wiener Parlament
Auf Platz der aktuellen Jugendkriminalitäts-Statistik: junge Männer aus Syrien – hier bei einer Demonstration vor dem Wiener Parlament
REUTERS/Elisabeth Mandl/File Photo

"Gefängnisähnlich unterbringen" Grund genug für manche Politiker, zumindest öffentlich in Alarmismus zu verfallen, auch der Wien-Wahl geschuldet. Die FPÖ singt das bekannte Lied von Rückführungen und Remigration. Die NEOS sprachen sich namens ihrer Bildungs- und Integrationsstadträtin Bettina Emmerling dafür aus, "sozialpädagogische Einrichtungen für besonders auffällige strafunmündige Minderjährige" zu schaffen – inklusive der "Möglichkeit eines befristeten Zwangsaufenthalts" (mehr weiter unten). Innenminister Karner gebrauchte gar die Formulierung, Intensivtäter "gefängnisähnlich unterbringen" zu wollen (auch davon später mehr).

Noch einmal zur Einordung: Die Polizei spricht dann von "Intensivtätern", wenn Personen innerhalb eines Jahres mehr als fünf Straftaten begehen. Bei der Präsentation der kriminalpolizeilichen Anzeigenstatistik 2024 hieß es jetzt, dass das allein in Wien 220 Jugendliche seien. Und: Von "Systemsprengern" spricht man im Innenministerium dann, wenn es mehr als 50 Straftaten sind, das betreffe in Wien immerhin 30 bis 40 Kinder und Jugendliche.

Das sagt der Bürgermeister Auch der Wiener Bürgermeister findet deutliche Worte: "Wir haben jetzt das Problem, dass diese Jugendlichen ihre Wohngemeinschaften abends verlassen und dann ihre Delikte begehen. (…) Man muss sie in ihren Wohngemeinschaften nicht nur sozialtherapeutisch betreuen, sondern auch anhalten können. Wir müssen deutlich machen: Ein strafrechtliches Verhalten ist auch bei Kindern nicht akzeptabel", sagte er am 16. April dem Standard.

"Ein strafrechtliches Verhalten ist auch bei Kindern nicht akzeptabel", sagt Wiens Bürgermeister Michael Ludwig und möchte problematische Jugendliche auch "anhalten" können
"Ein strafrechtliches Verhalten ist auch bei Kindern nicht akzeptabel", sagt Wiens Bürgermeister Michael Ludwig und möchte problematische Jugendliche auch "anhalten" können
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Nicht jeder ist fürs Einsperren Ist nun aber Einsperren – welches Wort auch immer verwendet wird – tatsächlich das probate Mittel, um Kinder von der schiefen Bahn wieder in die Gerade zu bringen? Nein wagt angesichts der Stimmungslage kaum ein Politiker zu sagen.

"Wirklich kümmern" Andere tun es schon: Hubert Löffler, Geschäftsführer des Dachverbands Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, sagt, er halte "gar nichts" davon, Kinder "gefängnisähnlich" unterzubringen. Es brauche eine "fachlich gestaltete Form der Unterbringung", wo Erwachsene sich um die Kinder "auch wirklich kümmern".

Es brauche eine "fachlich gestaltete Form der Unterbringung", wo Erwachsene sich um die Kinder "auch wirklich kümmern"
Es brauche eine "fachlich gestaltete Form der Unterbringung", wo Erwachsene sich um die Kinder "auch wirklich kümmern"
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Was, bitte, läuft hier schief?

Alles bisher hier Festgehaltene führt direkt zu einer Frage, die – jedenfalls mit meinem E-Postkorb als Maßstab – eine der meist gestellten zum Thema ist und gleichzeitig die Brücke zum Fall jener in jeder Hinsicht missbrauchten Lehrerin darstellt:
Was, bitte, läuft schief, wenn amtlich "betreute" Jugendliche und sogar Kinder Straftaten in Serie begehen?

Als Antwort darauf hier nun der Versuch, die aktuelle Situation, ihre Auslöser und mögliche Gegenstrategien in einer zweiteiligen Serie zu analysieren und mögliche Gegenstrategien für einen Weg raus aus dieser Misere zu finden*.

1.) Wie kann es sein, dass Jugendliche trotz "Betreuung" Straftaten begehen?
"Das ist eine Frage, die wir uns jeden Tag stellen", sagt Ingrid Pöschmann, Sprecherin der Wiener Kinder- und Jugendhilfe MA 11. Und weiter: "Welche Angebote müssen wir noch schaffen, um diese Jugendlichen zu erreichen?"

Ingrid Pöschmann versucht, das Problem auf seine wahre Größenordnung herunter zu brechen. In Wien seien es 20 bis 30 Kinder und Jugendliche, großteils Burschen, die die Angebote nicht annehmen wollten oder könnten. Die Gründe würden von Fluchterfahrung über Gewalt in der Familie oder Vernachlässigung bis hin zu kriegsbedingten Traumata reichen. Dazu komme, dass "wir Kinder und Jugendliche in unseren Einrichtungen schließlich nicht einsperren können".

Wie kann es sein, dass Jugendliche trotz "Betreuung" Straftaten begehen? – "Das ist eine Frage, die wir uns jeden Tag stellen", sagt man bei der Wiener Kinder- und Jugendhilfe MA 11
Wie kann es sein, dass Jugendliche trotz "Betreuung" Straftaten begehen? – "Das ist eine Frage, die wir uns jeden Tag stellen", sagt man bei der Wiener Kinder- und Jugendhilfe MA 11
Weingartner-Foto / picturedesk.com

2.) Soll das so bleiben?
Nein, eben nicht – siehe oben. Die NEOS z. B. wollen "Intensivtäter" und "Systemsprenger" künftig "befristet" aus dem Verkehr ziehen. Zielgruppe seien Kinder und Teens zwischen 12 und 14 Jahren, die durch wiederholtes strafrechtsrelevantes Verhalten wie schwere Körperverletzung, Raub oder Gewalt auffallen. Eine Unterbringung soll in "pädagogisch und therapeutisch begleiteten Schutzräumen mit klaren Regeln, verbindlicher Struktur und individueller Entwicklungsförderung" erfolgen. Ziel sei nicht die Bestrafung per se, sondern der Versuch, Kindern und Jugendlichen "in hochkritischen Phasen Halt, Struktur und professionelle Begleitung" zu geben.

Jedem "Gfrast" sein "Buddy" Mit den Worten von NEOS-Stadträtin Bettina Emmerling: "Wenn 12-Jährige andere wiederholt verletzen oder sich selbst gefährden, müssen wir Verantwortung übernehmen." Zum Einsatz kommen soll ein "multiprofessionelles Team, bestehend aus Pädagoginnen**, Psychologinnen, Therapeuten und Sicherheitspersonal".

Ein zweites Projekt, Arbeitstitel "Orientierungshilfe", soll kommenden Herbst mit dem Schuljahr 2025/26 starten. 20 Jugendlichen mit "hoher krimineller Energie" soll je ein "Buddy" zur Seite gestellt werden. "Das soll eine intensive Unterstützung sein, um das Kind vom destruktiven Verhalten wegzubekommen", so Stadträtin Emmerling.

Beim Projekt "Orientierungshilfe" bekommen 20 Jugendliche mit "hoher krimineller Energie" je einen "Buddy" zur Seite gestellt, sagt Wiens neue NEOS-Bildungsstadträtin Bettina Emmerling
Beim Projekt "Orientierungshilfe" bekommen 20 Jugendliche mit "hoher krimineller Energie" je einen "Buddy" zur Seite gestellt, sagt Wiens neue NEOS-Bildungsstadträtin Bettina Emmerling
Helmut Graf

3.) Werden unsere Kinder tatsächlich immer krimineller?
Jein. In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Zahl der jugendlichen Tatverdächtigen zwar verdoppelt, ein Großteil der Anzeigen verteilt sich aber auf die relativ kleine Gruppe der "Intensivtäter" und "Systemsprenger". Und: Eine Anzeige ist noch keine Verurteilung. Vergleicht man die gerichtlichen Verurteilungen nach Jahren, gibt es keinen signifikanten Anstieg.

Auch innerhalb der "Intensivtäter" und "Systemsprenger" gibt es zudem eine steile Hierarchie. So gehen auf das Konto der drei aktivsten "Systemsprenger" fast ein Drittel aller Einbrüche von unter 18-Jährigen (28 Prozent). Einige der unter 14-Jährigen (also noch  strafunmündigen) haben bis zu 200 Straftaten auf dem Kerbholz.

Eine Regierung aus FPÖ und ÖVP unter Kanzler Herbert Kickl hätte die Herabsetzung der Strafmündigkeit paktiert
Eine Regierung aus FPÖ und ÖVP unter Kanzler Herbert Kickl hätte die Herabsetzung der Strafmündigkeit paktiert
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4.) Warum senkt die Regierung nicht einfach die Strafmündigkeit?
Eine FPÖ-ÖVP-Regierung hätte das getan. Doch sowohl SPÖ als auch die NEOS sind gegen eine Senkung – sie wird im aktuellen Regierungsprogramm auch dezidiert ausgeschlossen. Da die Herabsetzung der Strafmündigkeit also kein Thema (mehr) ist, setzt das Innenministerium nun auf ein "Bündel an Maßnahmen".

Dazu zählen neben polizeilichen Regelbelehrungen – so genannten "Normverdeutlichungsgesprächen" – auch "Fallkonferenzen", bei denen alle beteiligten Institutionen an einem Tisch zusammenkommen, um über Härtefälle zu beraten. Außerdem sollen Eltern schulpflichtiger Kinder, die dem Unterricht wiederholt fernbleiben, härter in die Pflicht genommen werden. Auf einer Pressekonferenz sprach der Innenminister von Geldstrafen bis zu 2.000 Euro. Und eben von den besagten "gefängnisähnlichen Unterbringungen" …

Kein Herabsetzen der Strafmündigkeit, aber "polizeiliche Regelbelehrungen" und "Fallkonferenzen" sind der Plan der Bundesregierung gegen jugendliche Straftäter
Kein Herabsetzen der Strafmündigkeit, aber "polizeiliche Regelbelehrungen" und "Fallkonferenzen" sind der Plan der Bundesregierung gegen jugendliche Straftäter
Helmut Graf

5.) Ist das Ein- bzw. Wegsperren von Kindern gesetzlich überhaupt möglich?
Einfache Antwort: "Gefängnis" ist in Österreich ohne gerichtliches Urteil, in dem eine unbedingte Haftstrafe ausgesprochen wird, generell nicht möglich. Im Jugendgerichtsgesetz werden Personen, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, als jugendlich definiert: Sie dürfen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, allerdings mit geringerer (zumeist halbierter) Strafandrohung. Wer unter 14 Jahre ist, ist unmündig und damit nicht deliktfähig, ergo dessen nicht strafbar. Es kann aber dennoch Sanktionen geben, etwa eine Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft oder eine Schadenersatzpflicht für Eltern.

Daher "gefängnisähnlich" Aus dem Grund spricht der Innenminister ja auch von "gefängnisähnlicher Unterbringung". Konkret planen ÖVP, SPÖ und NEOS die Schaffung von Wohngemeinschaften, in denen auffällige Kinder zumindest temporär eingesperrt werden dürfen. Dafür will Karner das sogenannte "Heimaufenthaltsgesetz" novellieren und die Durchsetzbarkeit von Ausgangsbeschränkungen "klären bzw. forcieren".

Als Jugendliche gelten in Österreich Menschen zwischen dem 14. und dem 18. Lebensjahr. Strafrechtlich droht ihnen zumeist die halbe Strafandrohung, die für Erwachsene gilt
Als Jugendliche gelten in Österreich Menschen zwischen dem 14. und dem 18. Lebensjahr. Strafrechtlich droht ihnen zumeist die halbe Strafandrohung, die für Erwachsene gilt
Jeff Mangione / KURIER / picturedesk.com

6.) Aber ist das "Heimaufenthaltsgesetz" hier die richtige Baustelle?
Hm … der Verfassungsjurist Karl Stöger zeigt sich über den Vorstoß des Innenministers irritiert: Das Heimaufenthaltsgesetz regle nur, wie die Freiheit von Menschen mit Behinderung eingeschränkt werden darf, nicht aber jene von Kindern ohne Beeinträchtigung.

Tatsächlich schützt dieses Gesetz das Recht auf Bewegungsfreiheit für Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen, die in eigenen Einrichtungen leben, sieht dabei aber Freiheitsbeschränkungen vor. Diese dürfen immer nur so kurz wie nötig und als letzte Möglichkeit gesetzt werden. Davor müssen Alternativen oder gelindere Mittel zum Einsatz kommen.

Im zweiten Teil der Serie geht Niki Glattauer dann in der kommenden Woche noch mehr in die Tiefe
Im zweiten Teil der Serie geht Niki Glattauer dann in der kommenden Woche noch mehr in die Tiefe
Sabine Hertel

7.) Ist der Karner'sche Vorstoß damit also schon wieder gestorben?
Nun, nach § 3 HeimAufG ist eine "alterstypische Freiheitsbeschränkung an einem Minderjährigen keine Freiheitsbeschränkung im Sinn dieses Bundesgesetzes", wäre also durchaus erlaubt. Was zu der Frage führt: Wäre ein sagen wir 12-Jähriger, den man temporär – z. B. abends oder auch tageweise – nicht aus der Wohnung lässt, denn nicht auch "alterstypisch in seiner Freiheit beschränkt"?

Ich würde meinen, doch.

* Ich stütze mich dabei primär auf die Berichterstattung in den klassischen Printmedien, vor allem auf Meldungen, Reportagen und Hintergrundberichte in den Tageszeitungen Heute, Kurier und Standard.

** Wie stets, verwende ich die weibliche und männliche Form willkürlich wechselnd, alle anderen sind jeweils freundlich mit gemeint

Nikolaus "Niki" Glattauer, geboren 1959 in der Schweiz, lebt als Journalist und Autor in Wien. Er arbeitete von 1998 an 25 Jahre lang als Lehrer, zuletzt war er Direktor eines "Inklusiven Schulzentrums" in Wien-Meidling. Sein erstes Buch zum Thema Bildung, "Der engagierte Lehrer und seine Feinde", erschien 2010

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