gesetz fehlt
Warum Plakolm (vorerst) nicht Digital-Staatssekretärin wird
Florian Tursky geht ab, bleibt aber ohne sofortige Nachfolge. Damit Claudia Plakolm ihr Amt antreten kann, muss vorher nämlich erst das Gesetz geändert werden. Das dauert.
Überraschend kam es nicht, höchstens der Zeitpunkt war unklar. Am Freitag trat Florian Tursky zurück, der bisherige Digital-Staatssekretär will Innsbrucker Bürgermeister werden. Die Wahlen in der Tiroler Landeshauptstadt finden schon am 14. April statt, in etwas mehr als einem Monat also, und Wahlkampf nebenbei, das ist keine schlaue Idee. Das merkte Tursky die letzten Wochen über schon. Er pendelte in einer gewissen Permanenz zwischen Wien und Innsbruck hin und her, auf Dauer ist das ungesund. Für Tirol, für ihn, für den Job in Wien.
Also Rücktritt Die Nachricht begann Freitag in der Früh in Wien Füße zu bekommen. Es war jetzt nicht so, dass im politischen Leben des Landes viele aus den Schuhen kippten. Tursky, der sein Amt am 11. Mai 2022 in der Nachfolge von Margarete Schramböck antrat, war umtriebig, engagiert, blieb aber blass. Er konnte gefahrlos durch Wien gehen, ohne von Autogrammjägern gestellt zu werden.
"Ich werde dich hier in Wien vermissen", sagte Kanzler Karl Nehammer bei der Verabschiedung am Freitag. Er übergebe die Agenden "eines jungen Mannes in die Hände einer jungen Frau". Das stimmt, irgendwie aber auch nicht.
Neuer Job macht Probleme Mit der "jungen Frau", die justament am Internationalen Weltfrauentag ein Amt aus den Händen eines "jungen Mannes" überreicht bekam, war Claudia Plakolm gemeint. Sie ist seit 21. Dezember 2021 Staatssekretärin für die Jugendangelegenheiten im Bundeskanzleramt. Im Zuge einer Regierungsumbildung betreut sie seit Juli 2022 außerdem die Zivildienstagenden. Der alte Job macht beim neuen Zusatzjob aber nun Probleme.
Denn Florian Tursky war als Digital-Staatssekretär dem Bundesministerium für Finanzen zugeordnet. Jetzt könnte man meinen, wurscht, ist sie halt ein bisserl da und ein bisserl dort tätig. Diese Denkweise lässt sich aber schwer in ein Gesetz fassen, und deshalb wurde es auch nicht gemacht.
Amt wird eingespart Damit Claudia Plakolm ihr neues Amt zusätzlich zum alten Amt antreten kann, ist erst eine Änderung im Bundesministeriengesetz nötig. Es "legt die Zahl der Bundesministerien und ihre Wirkungsbereiche fest". Bei der Änderung muss dem Finanzministerium das Staatssekretariat "weggenommen" und dem Kanzleramt "geschenkt" werden. Die Regierung verkauft den Tursky-Abgang auch als eine Art Einsparung, weil er nicht nachbesetzt wird. Das stimmt, für die paar Monate hätte sich aber vermutlich auch niemand Externer gefunden, der übernimmt.
Eine Änderung im Bundesministeriengesetz erfordert die Zustimmung des Parlaments, das nächste Plenum im Nationalrat ist aber erst für 20. März angesetzt. Nun könnte man natürlich eine Sondersitzung einberufen, da aber derzeit gleich zwei Untersuchungsausschüsse tagen, hat das Interesse der Parlamentarier daran noch Luft nach oben.
Das wird wohl nichts mehr im März Plakolm kann ihr Zusatzamt also erst antreten, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. "In Kraft treten" heißt, einen Tag nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt. Vorher muss das Vorhaben erst durch den Nationalrat, den Bundesrat, muss vom Bundespräsidenten unterschrieben und vom Bundeskanzler gegengezeichnet werden. Das dauert. Wohl bis in den April hinein.
Für Rücktritt reicht ein Brief Florian Tursky ist da schon längst in Tirol. Er ist Spitzenkandidat der Liste "Das Neue Innsbruck", gebildet aus ÖVP, der Gruppe "Für Innsbruck" und dem Seniorenbund. Um aus dem Job als Staatssekretär auszuscheiden, genügt eine schriftliche Mitteilung an den Bundespräsidenten, der ihn – ebenfalls schriftlich - aus dem Amt enthebt. Plakolm muss nicht mehr angelobt werden, weil sie das ja schon einmal wurde. Van der Bellen wird das nicht stören. Den Erlebnispark Angelobung hat er schon ausreichend oft genossen.