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EU-Regel: Warum es ab jetzt in allen Neuwagen piepst

Seit 7. Juli muss jeder Neuwagen über neun zusätzliche Sicherheitssysteme verfügen – auch eine Geschwindigkeitskontrolle, die Alarm schlägt, sobald man zu schnell ist. Und eine Blackbox, die Unfälle aufzeichnet.

Multimedia-Cockpit in einem Tesla-Modell: Moderne Autos stecken voller Mikroelektronik – und es wird laufend mehr. Ab sofort schreibt die EU neun neue elektronische Assistenzsysteme für Neuwagen vor, darunter auch ein Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
Multimedia-Cockpit in einem Tesla-Modell: Moderne Autos stecken voller Mikroelektronik – und es wird laufend mehr. Ab sofort schreibt die EU neun neue elektronische Assistenzsysteme für Neuwagen vor, darunter auch ein Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
Frank Duenzl / dpa Picture Alliance / picturedesk.com
Newsflix Redaktion
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Das Gaspedal ruckelt oder lässt sich nicht mehr nach unten drücken, zwischen Tacho und Tourenzähler blinkt es aufgeregt und ein markanter Piepton lässt keinen Zweifel daran, dass gerade irgendetwas sehr falsch – oder besser gesagt zu schnell – läuft.

Endgegner für Bleifüße Wer schon erlebt hat, wie hyperaktiv moderne Fahrzeuge auf Geschwindigkeiten jenseits des Tempolimits reagieren, weiß, was ab kommender Woche auf Auto-Österreich zukommt. Denn das für all das Gepiepe, Geblinke und Geruckle verantwortliche Computerprogramm heißt "Intelligenter Geschwindigkeits-Assistent" (kurz ISA für "Intelligent Speed Assistant") und ist nach dem Willen der EU seit 7. Juli fixer Bestandteil jedes Neuwagens, der in der Union – also auch in Österreich – zugelassen wird.

Und gleich ob innerstädtisch, außerhalb oder auf der Autobahn: Wer die Höchstgeschwindigkeit überschreitet, wird von ISA zurechtgepiept – ab dem ersten zu flinken km/h.

Die Produktionsstraßen der Autohersteller mussten schon umgestellt werden
Die Produktionsstraßen der Autohersteller mussten schon umgestellt werden
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Ab Montag piept jeder Neuwagen Die Tempoverschärfung bei der Geschwindigkeitskontrolle ist Teil eines umfangreichen Straßenverkehrs-Sicherheitspakets, das die EU für Neuwagen beschlossen hat und das am Wochenende des 7. Juli in Kraft tritt. Insgesamt neun neue elektronische Sicherheits-Features müssen ab dann zusätzlich in jedem Neuwagen eingebaut sein, ganz gleich, ob es sich um einen Kleinwagen oder einen Luxus-SUV handelt.

Von 4 auf 13 Hightech-Helferlein Bis jetzt war es so, dass ein Neuwagen in der EU jedenfalls über vier Assistenzsysteme verfügen musste, um eine Zulassung in den 27 EU-Ländern zu erhalten, nämlich:

Die 4 bisher von der EU zwingend vorgeschriebenen Pkw-Assistenzsysteme

  • ABS – das Antiblockiersystem verhindert das Blockieren einzelner oder aller Räder bei Bremsvorgängen und verkürzt so den bremsweg deutlich. Erstmals Verwendung in einem Serienfahrzeug fand das ABS in den 1960er-Jahren, ab den 1980er-Jahren verbreitete es sich vor allem in der automobilen Oberklasse rasant. Seit dem Jahr 2004 gehört das ABS verpflichtend zur Serienausstattung jedes Neuwagens, der in der EU zugelassen wird.
  • ESP – das Elektronische Stabilitätsprogramm, manchmal auch ESC genannt (C für Control), ist seit November 2014 Pflicht in jedem Neuwagen, der in der EU zugelassen wird. Das ESP erfasst mit Sensoren die Fahrbewegungen eines Wagens sowie seine Drehbewegungen und errechnet daraus, ob das Fahrzeug ins Schleudern zu geraten droht. Ist das der Fall, bremst ein Computer gezielt einzelne oder mehrere Räder ab, bis das Fahrzeug wieder stabil auf der Straße liegt.
  • Bremsassistent – gehört seit 2011 zur Standardausstattung jedes Neuwagens. Der Bremsassistent misst, wie rasch der Fuß vom Gaspedal geht und wie stark er auf das Bremspedal tritt und errechnet daraus, ob es sich um eine Notbremsung handelt. Ist das der Fall, verstärkt der Assistent den Bremsdruck so weit, um die maximal mögliche Verzögerung zu erreichen, während ABS und ESP das Fahrzeug weiterhin stabil in der Spur halten.
  • Sicherheitsgurt-Warnsystem – seit September 2019 ist das Warnsystem für Vorder- und Rücksitze vorgeschrieben, seit September 2021 ist zusätzlich auch eine Warnung bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt für alle neuzugelassenen Autos obligatorisch.
Der Intelligenter Geschwindigkeitsassistent erkennt Verkehrszeichen und ist mit dem Navi-System verbunden
Der Intelligenter Geschwindigkeitsassistent erkennt Verkehrszeichen und ist mit dem Navi-System verbunden
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Zu diesen vier Assistenzsystemen kommen nun gleich neun weitere dazu, sie sollen das Fahren noch sicherer machen. Auch sie sind an 7. Juli für alle Neuwagen in der EU zwingend vorgeschrieben.

Die 9 neuen Assistenz- und Sicherheitssysteme

  • Notbremsassistent – Dieses System erkennt selbstständig Gefahrensituationen und bremst das Fahrzeug ab, um eine Kollision zu verhindern oder zumindest abzumildern, auch wenn der Fahrer die Situation nicht erkennt oder nicht entsprechend handelt. Dieses System nutzt Radar, Lidar (Abtastung des vor dem Fahrzeug liegenden Straßenbereichs mittels Laser) und Kamerasysteme im Fahrzeug sowie weitere Daten. Bei Lkw ist diese technik in der EU bereits seit 2015 verpflichtend, ab 2026 wird auch die Erkennung von Fußgängern und Radfahrern implementiert, das System muss dann auch diese Verkehrsteilnehmer erkennen können.
  • Notfall-Spurhalteassistent – warnt den Fahrer, wenn das Fahrzeug ungewollt die Fahrspur verlässt. Im Gegensatz zum bekannten Spurhalteassistent greift der Notfall-Assistent aggressiver ein, sobald das System eine Notsituation erkennt und lenkt stark ein, wenn das Fahrzeug von der Straße abzukommen droht oder in den Gegenverkehr gerät – entweder durch einseitige Bremseingriffe oder durch Eingriffe in die Lenkung des Fahrzeugs.Wie auch der Notbremsassistent schaltet sich der Notfall-Spurhalteassistent automatisch ab, wenn er aufgrund von Mängeln in der Straßeninfrastruktur nicht zuverlässig arbeiten kann, etwa weil das Fahrzeug in einem Baustellenbereich unterwegs ist.
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent – erkennt Verkehrszeichen, ist auch mit dem Navigationssystem verbunden und "weiß" daher, wie schnell gefahren werden darf. Warnt den Fahrer über optische, akustische und haptische Signale, wenn er zu schnell unterwegs ist.
  • Notbremslicht – oder "adaptives Bremslicht", zeigt den anderen Verkehrsteilnehmern an, dass das vor ihnen fahrende Fahrzeug mit einer stärken Verzögerung abgebremst wird. Die Bremslichter blinken dabei in schneller Folge, wenn die Bremsung eine Verzögerung von mehr als 6 Metern pro Sekunde veranlasst oder die Fahrgeschwindigkeit über 50 km/h liegt. Das Notbremslicht schaltet sich auch zu, solange das ABS-System regelt. Steht das Fahrzeug, schaltet sich die Warnblinkanlage ein und das Bremslicht leuchtet dauerhaft.
  • Rückfahrassistent – Das System erkennt mittels Ultraschallsensoren und Kamerabildern Passanten oder Hindernisse hinter dem Fahrzeug und warnt den Fahrer, wenn er rückwärts fährt. Viele Hersteller kombinieren dieses System bereits mit einem Rangierassistenten, der beim Rückwärtsfahren im Bedarfsfall auch gleich selbständig eine Notbremsung einleitet. Der Rangierassistent ist aber derzeit (noch) keine zwingende Vorgabe der EU.
  • Müdigkeitswarner – damit ist eigentlich ein Warnsystem gemeint, das sowohl bei Müdigkeit, als auch bei nachlassender Konzentration alarmiert. Das System checkt die Augen- bzw. Augenlidbewegungen des Fahrers sowie die Lenkbewegungen. Diese Daten werden kontinuierlich aufgezeichnet und miteinander verglichen, gegebenenfalls ertönt eine optische und akustische Warnung.
  • Vorrichtung für den Einbau von "Alkolock"-Sperren – Pkw müssen über eine standardisierte Schnittstelle verfügen, die das Nachrüsten einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ermöglicht. Ob, wann und für welche Gegebenheiten der Einbau solcher Wegfahrsperren geplant ist, ist nicht bekannt, die EU behält sich aber damit die Möglichkeit vor, diese Maßnahme relativ kurzfristig umzusetzen.
  • Schutz des Fahrzeugs gegen Cyber-Angriffe – da die meisten modernen Fahrzeuge mittlerweile rollende Computer sind, die permanent mit dem Internet verbunden sind, soll es Hackern so schwer wie möglich gemacht werden, die elektronische Infrastruktur eines Fahrzeugs zu kapern.
  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnung – diese "Blackbox" an Bord des Pkw zeichnet und speichert Daten aus dem Zeitraum kurz vor, während und unmittelbar nach einem Unfall auf. Erfasst werden Fahrzeuggeschwindigkeit, Bremsungen, Position und Neigung des Fahrzeugs auf der Straße, Zustand und Grad der Aktivierung aller Sicherheitssysteme, Daten aus dem eCall-System, sowie aus den aktiven Sicherheits- und Unfallvermeidungssystemen. Aufzeichnung und Speicherung der Daten erfolgt, um die Unfallanalyse und -forschung zu unterstützen, die Aufzeichnung erfolgt anonymisiert. Die Datenaufzeichnung erfolgt vollautomatisch und kann auch nicht vom Fahrer deaktiviert werden.
Für Neuwagenkäufer wird es künftig (noch) teurer: Die zusätzlichen, von der EU ab 7. Juli geforderten Assistenzsysteme werden die Neuwagenpreise weiter nach oben schnellen lassen
Für Neuwagenkäufer wird es künftig (noch) teurer: Die zusätzlichen, von der EU ab 7. Juli geforderten Assistenzsysteme werden die Neuwagenpreise weiter nach oben schnellen lassen
Frank Hoermann / dpa Picture Alliance / picturedesk.com

"Sonderfall" ISA Während die restlichen neuen Sicherheits-Features bei Autofahrern wie Experten eigentlich außer Diskussion stehen, gilt der "Intelligente Geschwindigkeits-Assistent" (kurz ISA) als Grenzfall – und Sorgenkind der Sicherheits-Offensive. Denn zum einen kann der Assistent die jeweils gültige Geschwindigkeit nur von Straßenschildern (die von Kameras gescannt werden) und den Daten aus dem Navigationssystem ermitteln. Da ist er allerdings relativ fehleranfällig, weshalb man sich als Fahrer nicht immer auf die Richtigkeit der Angaben verlassen sollte. Tagesbaustellen und die damit verbundenen Beschränkungen etwa erkennt das System nur sporadisch.

"Fahrer schalten es einfach ab" Und zum anderen fühlen sich viele Autolenker schwer genervt, wenn ihr Fahrzeug sofort lospiept, sobald sie über dem Limit sind. Und gerade innerstädtisch muss man längst kein Autorowdy sein und kommt trotzdem immer wieder über die vorgesfhriebenen 30 oder 50 km/h. Folge: Sie schalten das Feature einfach ab. Und – jetzt wird's skurril – ist einerseits ganz und gar nicht der Wunsch der EU-Verantwortlichen, andererseits ist es aber ausdrücklich vorgeschrieben, dass das auch weiterhin möglich sein wird.

ISA erkennt dank Navigationssystem und Kameras, welche Geschwindigkeit gefahren werden darf und warnt den Fahrer optisch (etwa durch ein blinkendes Gebotsschild) akustisch (durch Piep- oder ähnliche Geräusche) und manchmal auch haptisch (durch ein Ruckeln oder Widerstand am Gaspedal), wenn er diese überschreitet
ISA erkennt dank Navigationssystem und Kameras, welche Geschwindigkeit gefahren werden darf und warnt den Fahrer optisch (etwa durch ein blinkendes Gebotsschild) akustisch (durch Piep- oder ähnliche Geräusche) und manchmal auch haptisch (durch ein Ruckeln oder Widerstand am Gaspedal), wenn er diese überschreitet
TÜV Nord

Abschalten möglich, aber unerwünscht In der insgesamt 161 Seiten dicken EU-Verordnung, die nur das Thema "Intelligenter Geschwindigkeits-Assistent" regelt, ist ausführlich festgehalten, in welcher Form das System Alarm schlagen soll, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Und es ist auch exakt definiert, wie dieses System vom Fahrer abgeschaltet werden können soll. Das darf nicht zu einfach klappen – ein simpler Knopfdruck etwa macht es den Lenkern zu leicht. Vielmehr sollten drei Schritte im Computersystem nötig sein, um ISA zum Verstummen zu bringen.

"Knopf am Lenkrad dreimal drücken" Für die Hersteller hat sich daraus der Anspruch entwickelt, es ihren Käufern möglichst einfach zu machen, das System auszuschalten und gleichzeitig die EU-Vorgaben nicht zu verletzen. Bei Land Rover etwa hat man das so gelöst, dass ein spezieller Knopf am Lenkrad nach dem Start drei Mal gedrückt werden muss, um den ungeliebten ISA-Assistenten lahmzulegen. Das ist zwar nicht im Sinne der Verkehrssicherheit, aber der Kundenzufriedenheit.

Bei Land Rover etwa muss am Lenkrad nur der kleine Knopf oben rechts drei Mal gedrückt werden, um den Geschwindigkeits-Assistenten auszuschalten
Bei Land Rover etwa muss am Lenkrad nur der kleine Knopf oben rechts drei Mal gedrückt werden, um den Geschwindigkeits-Assistenten auszuschalten
Privat

Keine halben Sachen Alles in allem ein gehöriger Brocken also, den die Europäische Union da allen Neuwagenkäufern zu Schlucken gibt. Newsflix sprach dazu mit dem Verkehrsexperten David Nosé vom ÖAMTC darüber, welche der Regelungen wirklich Sinn ergeben, worauf sich Neuwagenkäufer einstellen müssen und ob die neuen Vorschriften auch für die Besitzer bereits zugelassener Pkw Konsequenzen haben werden. ÖAMTC-Experte David Nosé über:

Was die neue Regelung für Neuwagenkäufer bedeutet 
"Wenn ich ab dem 7. Juli in der EU einen Neuwagen kaufe und zulasse, dann muss das Fahrzeug alle diese Assistenten eingebaut haben, andernfalls dürfen die Behörden dem Kraftfahrzeug keine Zulassung mehr erteilen."

Ob diese Regelung für die Industrie nicht sehr plötzlich kommt
"Die Hersteller hatten zwei Jahre lang Zeit, sich auf dieses Datum vorzubereiten. Bereits im Juli 2022 wurde eine entsprechende EU-Typengenehmigungs-Verordnung erlassen, seither müssen alle neuen Autos, die für die EU typisiert werden, diese technischen Hilfsmittel bereits an Bord haben. Die zwei Jahre zwischen Juli 2022 und jetzt waren eine Übergangsfrist, ab 7. Juli dieses Jahres muss wirklich jedes Fahrzeug, das neu angemeldet wird, diese Systeme besitzen."

Was mit Neuwagen geschieht, die noch nicht alle Assistenzsysteme eingebaut haben, aber auch noch nicht zugelassen wurden
"Ältere Neuwagen, die bei Händlern oder auch beim Hersteller auf Halde stehen und diese Assistenzsysteme noch nicht eingebaut haben, müssen entweder bis zum 7. Juli per Tageszulassung in den Verkehr gebracht werden, oder sie werden entsprechend nachgerüstet. Andernfalls können sie in der EU nicht mehr verkauft werden."

Für Pkw, die vor dem 7. Juli 2024 in der Eu zugelassen worden sind, hat die neue Regelung der EU keine Bedeutung. Das gilt selbstverständlich auch für die Besitzer von Young- und Oldtimern
Für Pkw, die vor dem 7. Juli 2024 in der Eu zugelassen worden sind, hat die neue Regelung der EU keine Bedeutung. Das gilt selbstverständlich auch für die Besitzer von Young- und Oldtimern
Kurt Molzer / picturedesk.com

Was jetzt mit Autos passiert, die vor 7. Juli 2024 zugelassen worden sind und nicht über alle nötigen Ausstattungen verfügen
"Für die Besitzer dieser Fahrzeuge ändert sich gar nichts, weder müssen sie ihre Wagen mit den geforderten Features nachrüsten, noch droht ihnen eine andere Sanktion."

Um wie viel Neuwagen durch diese Regelung jetzt teurer werden
"Von ÖMTC-Seite gibt es dazu keine Schätzungen. Man kann nicht genau sagen, um wie viel jetzt ein Fahrzeug dadurch konkret teurer wird, weil Voraussetzungen und Ausgangslage bei jedem Hersteller und jedem Modell anders sind. Einige der neu geforderten Assistenzsysteme sind ohnedies längst serienmäßig in den allermeisten Autos vorhanden, andere müssen für jede Type erst adaptiert werden. Sicher ist nur eines: Billiger wird kein Neuwagen durch diese Gesetzesänderung."

Ob sich diese Investition für Fahrzeugbesitzer auszahlt
"Auf jeden Fall, denn man bekommt so automatisch mehr Sicherheit und eine größere Wahrscheinlichkeit, gar keinen oder einen glimpflicheren Unfall zu haben. Diese Systeme haben ja alle einen Sinn und leisten gute Arbeit."

Mehr Assistenzsysteme bedeuten auch mehr Sicherheit auf den Straßen – Ziel Nr. 1 der EU ist es, die Verkehrssicherheit in Europa zu erhöhen
Mehr Assistenzsysteme bedeuten auch mehr Sicherheit auf den Straßen – Ziel Nr. 1 der EU ist es, die Verkehrssicherheit in Europa zu erhöhen
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Weshalb sich die einzelnen Assistenzsysteme auch deaktivieren lassen
"Die EU-Typenregelung gibt vor, dass diese Systeme für den Fahrer abschaltbar sein sollen. Allerdings nicht per Einzelknopfdruck, wie es bisher bei einigen Systemen, etwa dem ESP, der Fall gewesen ist. Also dass man mit einem Knopfdruck am Armaturenbrett das ESP oder etwa den Müdigkeitsassistenten ausschaltet, darf es nicht mehr geben. Künftig müssen alle diese Systeme zentral über das elektronische Fahrzeugmenü angewählt und können erst dort temporär ausgeschaltet werden, im Regelfall mit zwei oder maximal drei Klicks. Bei jedem Motor-Neustart aktivieren sich die Systeme aber von Neuem und müssen, falls gewünscht, erneut ausgeschaltet werden."

Wie sinnvoll diese Regelung ist
"Der Sinn dahinter ist, dass die Menschen lernen sollen, die Systeme zu akzeptieren. Aktuell ist die Situation so, dass sich viele Kunden beschweren, weil manche Systeme noch nicht ausgereift sind, was in gewisser Weise auch richtig ist. Aber die Systeme werden ja immer besser und es gibt auch viele Neuentwicklungen. Und das Ziel der EU kann nicht sein, dass permanent neue Assistenzsysteme entwickelt und angeboten werden und die Kunden diese dann abschalten. Da steht der Sicherheitsnutzen im Vordergrund. Aber theoretisch besteht dennoch die Möglichkeit der Abschaltung und diese muss auch bestehen bleiben, so will es die Regelung."

Die Rettungsgasse "verwirrt" automatische Spurhaltesysteme, weil sich das Auto nicht mehr an den aufgemalten Fahrstreifen orientieren kann
Die Rettungsgasse "verwirrt" automatische Spurhaltesysteme, weil sich das Auto nicht mehr an den aufgemalten Fahrstreifen orientieren kann
Sorge / Caro / picturedesk.com

Ob sich alle Assistenten manuell ausschalten lassen
"Ja, nur der Schutz vor Cyber-Angriffen sowie die Blackbox bleiben permanent aktiv und können vom Fahrer nicht manipuliert werden. Wir vom ÖAMTC sind damit allerdings nur teilweise glücklich. Wenn ich etwa an den Notfallspurhalteassistenten denke: Der greift nur ein, wenn das Fahrzeug droht, die Fahrspur zu verlassen, also nur in Notsituationen. Da sehen wir keinen Sinn darin, dass diese Funktion eigens abschaltbar ist, weil ich als Fahrer ohnedies jederzeit dagegen steuern kann. Wenn ich merke, das Fahrzeug steuert mir entgegen, muss ich nur einmal das Lenkrad in die Gegenrichtung bewegen und "überstimme" damit sofort das System, was ja grundsätzlich genügt. Man muss da nicht dauerhaft gegen das System arbeiten, etwa in einem Baustellenbereich oder bei einer Rettungsgasse."

Wie man sich als Fahrer am besten auf die vielen neuen Helferlein einstellt
"Idealerweise lässt man sich gleich beim Neukauf vom Händler in das jeweilige System einschulen. Zusätzlich kann man bei einem Fahrtechniktraining beim ÖAMTC im geschützten Bereich ausprobieren, wie das neue Auto und seinen Systeme funktionieren und sich auf Wunsch auch von unseren Instruktoren in Theorie und Praxis beraten lassen."

Ob es in anderen Ländern eine ähnlich strikt-progressive Gesetzgebung gibt
"Mir wäre das jedenfalls nicht bekannt. Die EU ist immer sehr fordernd, wenn es um das Thema Verkehrssicherheit geht. Ziel Nummer 1 ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Und dem Assistenzthema schreibt man sehr viel Potenzial zu, deshalb nimmt man hier eine Vorreiterrolle ein. In den USA ist das alles deutlich lascher geregelt, dort sollen ähnliche Regelungen erst 2029 in Kraft treten."

Progressive EU: Bis es in den USA ähnlich fortschrittliche Sicherheitsvorgaben für Neuwagen geben wird wie in Europa, werden mindestens noch fünf Jahre vergehen
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Muhs / Caro / picturedesk.com

Wie der ÖAMTC die Leistungsfähigkeit der einzelnen Assistenzsysteme einschätzt
"In einzelnen Bereichen sind sie nach wie vor verbesserungsfähig. Die Hersteller legen die Systeme immer genau auf die gesetzlichen Vorgaben aus. Wenn die Realität aber etwas von diesen Vorgaben abweicht, dann haben die Systeme Probleme. Das haben unsere Tests bestätigt."

Ob es sich auszahlt, einen Neuwagen mit all diesen Features zu kaufen
"Ja, die Vorteile überwiegen die Nachteile, diese Systeme sind in jedem Fall sinnvoll. 2023 gab es in Österreich fast 23.000 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, mehr als 80 Prozent dieser Unfälle wurden von einem der Beteiligten Lenker verursacht und alleine ein Drittel dieser Unfälle geschah, weil der Lenker unachtsam oder abgelenkt gewesen ist. Vor allem Systeme wie der Spurhalteassistent können hier für eine deutliche Reduktion der Unfallzahlen sorgen. Und auch der Notbremsassistent kann helfen, die Zahl und die Schwere der Unfälle zu reduzieren. Wichtig ist aber: Die Systeme sollten ausgereift sein, ehe sie auf den Markt kommen, nur dann werden sie auch von den Kundenakzeptiert anstatt abgeschaltet."

Welche weiteren technischen Entwicklungen auf diesem Gebiet wahrscheinlich sind
"Das ist schwer zu sagen, denn die Technik entwickelt sich immer weiter, aber ihr werden Grenzen gesetzt durch die Infrastruktur auf den Straßen. Ich muss ja jede neue Technik mit der gegebenen Infrastruktur verzahnen bzw. die Infrastruktur daran anpassen. Beispiel Autobahn – da habe ich eine relativ gute, einheitliche und wenig komplexe Infrastruktur, da wird neue Technik reibungslos funktionieren. Sobald ich aber in den städtischen Bereich oder auf Gemeindestraßen komme, wo es teilweise keine Straßenmarkierungen gibt, werden komplexe Systeme an ihre Grenzen stoßen. Da muss die Straßeninfrastruktur nachziehen, damit die Technik funktionieren kann."

"Intelligente Geschwindigkeitsassistenten" können längst Geschwindigkeitsbegrenzungen "lesen" und in ihre "Überlegungen" einbauen. Das Problem sind allerdings oft die kleinen Zusatzschilder unter den standardisierten Tafeln, die vom System meist nicht erkannt – und wenn doch, dann oft missverständlich aufgefasst – werden
"Intelligente Geschwindigkeitsassistenten" können längst Geschwindigkeitsbegrenzungen "lesen" und in ihre "Überlegungen" einbauen. Das Problem sind allerdings oft die kleinen Zusatzschilder unter den standardisierten Tafeln, die vom System meist nicht erkannt – und wenn doch, dann oft missverständlich aufgefasst – werden
Neumayr / picturedesk.com

Ob die Straßeninfrastruktur in der gesamten EU kompatibel ist
"Sie wurde angepasst, damit alle Systeme EU-weit funktionieren können. Es gibt dazu ein EU-Übereinkommen, Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen müssen möglichst ähnlich sein. Aber es gibt immer kleine Unterschiede, und das macht es für die Assistenzsysteme schwierig. Etwa wenn unter Verkehrszeichen kleine Zusatztafeln mit Informationen in Landessprache angebracht sind. Auch diese Tafeln müssten die Assistenzsysteme lesen und interpretieren können, und daran hapert es leider noch."

Akt. Uhr
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