satire der woche
Jetzt mit Podcast: Der Kanzler und seine Rätselrallye in die Mitte
Kopfnüsse: Die Posse um die Leerstandsabgabe, die neue Rolle der ÖVP und ein paar Gedanken zum Messerverbot.
Im Leben und in der Politik ist es wichtig, nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Im Journalismus wiederum scheint es mitunter nötig, Melonen und Gurken gut auseinanderhalten zu können. Der Angriff des Iran auf Israel sorgte wegen seiner weitgehenden Erfolglosigkeit für einigen Spott, vor allem in den sozialen Medien kursierten allerlei Karikaturen dazu. Eine davon zeigte Irans Staatsoberhaupt Ajatollah Ali Khamenei auf einer Rakete reitend, die keine Rakete war, sondern eine Gurke. Oder eine Melone, die Dinger schauen sich – eine Heimtücke der Natur – zum Verwechseln ähnlich.
Der "Spiegel" widmete den satanischen Werken eine eigene Geschichte, dabei passierte aber ein Fehler, von der weltpolitischen Bedeutung höchstens mit dem Oma- und Opa-Schnitzer in der Kickl-Biographie vergleichbar. Das deutsche Magazin sah sich gezwungen, in seiner Online-Ausgabe eine Richtigstellung zu publizieren und als ich sie sah, wusste ich, mein schlichtes Gemüt kennend: Die Woche wird gut. Zu lesen gab es: "Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes war bei beiden Memes von Gurken die Rede, auf dem Ersten ist jedoch eine Melone zu sehen. Wir haben den Fehler korrigiert."
Abseits von Gurken, die wie Melonen aussehen, und Melonen, die wie Gurken daherkommen, sind die Tage aktuell von zwei Ereignissen geprägt: Dem 300. Geburtstag von Immanuel Kant, der den Feiern zu seinen Ehren am Montag mutmaßlich nicht beiwohnen wird, und dem elften Album von Taylor Swift, das überall auf der Welt momentan allumfassend abgefeiert wird. Der Versuch, das Gemeinsame vor das Trennende zu stellen, muss in diesem Fall zwangsläufig misslingen, zumal das Werk von Kant von mehr Optimismus durchdrungen scheint als das aktuelle von Swift, vielleicht weil Kant den Druck der Spotify-Charts nicht so stark im Nacken verspürte.
Auch bei der Analyse der jüngsten Wahlergebnisse dürfen Äpfel nicht mit Birnen verglichen werden, aber ein Blick ins Kerngehäuse lohnt allemal, etwas Kritik der praktischen Vernunft hat noch nie geschadet. Erst in Salzburg, dann in Innsbruck fanden Urnengänge auf lokaler Ebene statt, die üblicherweise wenig Erkenntnisse für das große Ganze liefern. In diesem Fall aber war das anders und die Parteien bemerkten das. Sie zogen aus den regionalen Ereignissen ihre überregionalen Schlüsse, plötzlich scheint das Thema "leistbares Wohnen" nicht nur für Kommunisten zur Vermarktung geeignet.
Das erlebten wir diese Woche im Parlament, es hob die Leerstandsabgabe in den Verfassungsrang, in den Adelsstand der Gesetzgebung also. Die Noblesse ist auch daran erkennbar, dass der Leerstand ebendort nicht einfach nur Leerstand heißt, sondern "Nichtnutzung", was fast noch bezaubernder ist, als am Unterschied zwischen Gurken und Melonen herumzureiten.
Genau genommen wurden durch den gemeinsamen Beschluss von ÖVP, Grünen und SPÖ die Bundesländer lediglich dazu ermächtigt, für leerstehende Wohnungen und Häuser in Hinkunft Geld in quasi unbegrenzter Höhe verlangen zu können. Damit niemand nach der Wahl auf blöde Gedanken kommt, die auch gescheit sein könnten, wurde Art. 11 Abs. 1 Z 3 der Verfassung um 14 Worte erweitert. Ob die Verfassung dadurch noch schöner geworden ist, wird man bei Gelegenheiten den Bundespräsidenten fragen müssen, er zeigte sich in den vergangenen Jahren von ihr regelrecht geblendet.
Ich habe volles Verständnis dafür, dass SPÖ und Grüne sich im Kampf gegen Leerstand engagieren, aber warum macht das die ÖVP? Leerstände sind ein Übel, der Wohnraum ist knapp und teuer, da kann eine Gebühr durchaus einen Lenkungseffekt haben. Aber ohne Zweifel handelt es sich um einen groben Eingriff in Eigentum und die Volkspartei empfand ich immer als Schutzmantelmadonna der Eigentümer, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Industrie, des Handels, der Wirtschaft, des Bürgertums, der Hausbesitzer. Sie stand und kämpfte für deren Interessen, das konnte man gut oder schlecht finden, aber ausgekannt hat man sich wenigstens. Was soll die potentielle Wählerschaft jetzt von einer Partei halten, die für dieselben Ziele kämpft wie etwa die Kommunisten?
In absehbarer Zeit wird sich Karl Nehammer entscheiden müssen, wohin er die ÖVP führen will. Eine Woche Leitkultur, um der FPÖ die Zaudernden und Zögerlichen abspenstig zu machen (was nicht funktionieren wird), die Woche darauf in Eigentumsrechte eingreifen, um im linken Teich zu fischen (was noch weniger gelingen wird). Auf die Wahlplakate bin ich gespannt. Wobei, es ginge: "Wählt Nehammer, wofür auch immer". Oder: "Wählt Nehammer, der Rest ergibt sich".
Die Leerstandsabgabe existiert schon in vier Bundesländern, finanziell gesehen dürfte sich die Nichtnutzung vorerst eher als Nichtsnutz erweisen. Ich habe mit ein paar Bürgermeistern darüber gesprochen, Bernd Osprian etwa, Ortschef von Voitsberg (9.500 Einwohner), räumte ein, das "die Einnahmen unter den Erwartungen liegen". Endgültig abgerechnet sei 2023 noch nicht, mit 150.000 Euro habe der steirische Ort kalkuliert, mit etwas über 100.000 Euro werde man abschließen.
Am Beispiel Innsbruck lässt sich festmachen, dass sich mit der Leerstandsabgabe in der gegenwärtigen Konstruktion vielleicht Melonen, aber keine goldenen Ananas verdienen lassen. In der Aktuellen Stunde des Gemeinderates am 22. Februar 2024 legte Bürgermeister Georg Willi das schonungslos offen. In Innsbruck gibt es 79.435 Wohnungen, bis 22. Februar hatte die Stadt 53 Prozent davon auf einen etwaigen Leerstand abgeklopft. Es zeigte sich: 3.523 Wohnungen waren in den letzten sechs Monaten nicht benutzt worden, für sie wäre also die "Strafgebühr" zu zahlen. Theoretisch.
Willi schätzt, dass es in Innsbruck insgesamt 7.000 Wohnungen gibt, die dauerhaft leer stehen, immerhin fast neun Prozent. Bis 22. Februar hatten sich aber gerade einmal 23 Eigentümer dieser 7.000 Wohnungen gemeldet und sich zu Zahlungen bereit erklärt. Willi könnte nun den anderen 6.977 Eigentümern einen Brief schreiben und sie darauf hinweisen, dass die Leerstandsabgabe für 2023 spätestens bis Ende April 2024 zu zahlen sei – er darf das aber nicht. Datenschutz!
Die Tiroler Landesregierung hat ihm nämlich mitgeteilt: "Eine allgemeine Erhebung möglicher Abgabenschuldner durch eine Registerabfrage ist von der gesetzlichen Ermächtigung jedenfalls nicht gedeckt."
Das heißt: Der Bürgermeister weiß durch Erhebungen genau, für welche Wohnungen eine Leerstandsabgabe fällig wäre. Er darf die Eigentümer aber nicht kontaktieren, um sie zur Zahlung aufzufordern. Die Folge ist: Jeder der 79.435 Haushalte in Innsbruck bekommt nun einen Brief, der eigentlich nur 7.000 Wohnungseigentümer betrifft. In diesem Brief ermahnt der Bürgermeister alle Betroffenen (und die Nichtbetroffenen sinnloserweise dazu), dass sie der Stadt Geld schulden. Wie das weitergeht ist unklar, Willi jedenfalls wünscht sich vom Tiroler Landtag eine Gesetzesänderung.
Für die Nichtsnutzung nichts zu bezahlen, kann teuer werden. Das Nichtvorlegen der Unterlagen kann bis zu 1.000 Euro kosten, Ausnahmen nicht zu nennen bis zu 10.000 Euro, wer Steuer hinterzieht, muss bis zu 50.000 Euro blechen. Aber niemand rechnet mit Strafen und es wirkt auch nicht so, als würden alle Gemeinde nun zur wilden Jagd auf die Nichtsnutzer blasen.
Die Telefonnummer des Kitzbühler Bürgermeisters steht auf der Webseite der Gemeinde. Theoretisch kann ihn also jeder anrufen, aber wie es bei Theorien oft so ist, es sind halt bloß Theorien. Wenn man also in der Praxis die Nummer und die Klappe des Bürgermeisters wählt, dann landet man in der Vermittlung. Die Vermittlung verbindet dann in ein Vorvorzimmer, von dort wird man dann in das Vorzimmer verbunden. Wer es bis dorthin geschafft hat, ist schon sehr weit gekommen, aber vielleicht auch erschöpft.
Nachdem man schon der Vermittlung und dem Vorvorzimmer sein Begehren vorgetragen hat, kann man nun dem Vorzimmer sein Begehren vortragen und erhält dann die Auskunft, dass ein Begehren schriftlich an den Bürgermeister heranzutragen sei. Am besten man schreibe ein E-Mail. Dieses E-Mail wird dann vom Vorzimmer, vielleicht unter Konsultation der Vermittlung und des Vorvorzimmers, begutachtet und dann eventuell dem Bürgermeister vorgelegt. Ich weiß nicht, in welcher Form, mir gefiele, wenn eine Reinschrift auf einem roten Polster ins Amtszimmer getragen würde.
Wenn das Schreiben dann beim Bürgermeister angelangt sei, so schilderte mir das die resolute Dame im Vorzimmer, dann "befinde" der Bürgermeister darüber, ob er es an die zuständige Stelle weiterleite. Wer oder was die zuständige Stelle sein könnte, wird nicht verraten, im Kafka-Jahr muss man auch mit solchen Aussagen vorsichtig sein. Wenn der Bürgermeister das Begehren wohlwollend zur Kenntnis genommen und an die unbekannte zuständige Stelle weitergeleitet hat, dann entscheide die unbekannte zuständige Stelle, ob mir "gegebenenfalls", so formulierte es die Vorzimmerdame, eine Auskunft erteilt wird.
In Kufstein ging das schneller. Da war Freitagmittag niemand mehr da.
In Kitzbühl aber lassen sich Mittel und Wege finden, die Befindlichkeiten des Bürgermeisters "gegebenenfalls" zu umschiffen. Etwa indem man sich den Rechnungsabschluss der Gemeinde besorgt, der natürlich nirgendwo online abrufbar ist. Ich kann nur davor warnen, einen Blick zu riskieren, denn die Angelegenheit nimmt einen sofort gefangen. Das hat mit dem Leben zu tun, also auch mit dem Sterben.
Der Rechnungsabschluss 2023 von Kitzbühel ist 340 Seiten dick und ich weiß nach der Lektüre, dass es günstiger ist, im Sommer zu sterben als im Winter, umgekehrt ist es so, dass es im Winter teurer ist, sich wieder ausgraben zu lassen, als im Sommer. Das hat vermutlich mit der gefrorenen Erde zu tun, so steht es aber nicht da.
Die Erdbestattung kostet im Sommertarif, der vom 1. April bis zum 30. November dauert, 595 Euro, im Winter muss man 100 Euro mehr bezahlen, Urnen kosten immer gleich. Wer wieder ausgegraben werden will, spart im Sommer 200 Euro, eine Exhumierung kostet in der warmen Jahreszeit 1.200 Euro, wenn es kälter ist 1.400 Euro. Warum das Ausgraben rund doppelt so teuer ist, wie das Eingraben, weiß ich nicht, aber vielleicht befrage ich den Bürgermeister "gegebenenfalls" dazu, damit er wieder etwas zu "befinden" hat.
Die Hundesteuer wiederum richtet sich nicht nach der Jahreszeit, sondern nach der Menge der Hunde. Der erste Hund kostet 99 Euro im Jahr, der zweite 190 Euro, jeder weitere 330 Euro. Wenn Sie also nach Kitzbühel ziehen möchten, um sich vor einen Hundeschlitten spannen zu lassen, oder dahinter, sollten sie sich "gegebenenfalls" schon ein paar Groschen auf die Seite legen.
Verzeihen Sie das Abschweifen! Jedenfalls, am 6. Juli 2022 beschloss der Tiroler Landtag das Gesetz über die Einhebung einer Freizeitwohnsitzabgabe und einer Leerstandsabgabe. Die Freizeitwohnsitzabgabe gab es schon seit 1. Jänner 2020, an ihr wurde nur ein bisschen herumgeschraubt. Die Leerstandsabgabe kam neu dazu, beide Bestimmungen sollten mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten. Taten sie, aber auch hier wächst die Theorie nicht über die Theorie hinaus.
Am 28. November 2022 beschloss der Kitzbühler Gemeinderat, wie vom Land aufgetragen, Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe. Ab 1. Jänner 2023 fielen für Leerstände monatliche Gebühren an, sie liegen zwischen 50 Euro (bis 30 Quadratmeter Nutzfläche) und 430 Euro (für mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche).
Kitzbühel hat 8.300 Einwohner und 1.274 Freizeitwohnsitze, nicht übel. Die neue Regelung brachte zunächst die gelegentlichen Kitzbühler in ein Dilemma. Die hatten nach der Einführung der Freizeitwohnsitzabgabe nämlich damit argumentiert, dass ihr Freizeitwohnsitz meist leer stehe, sie also die Freizeitwohnsitzabgabe nur ungern zahlen würden. Das führte Klaus Winkler in einer Gemeindesitzung aus, er hat Expertise, ist er doch Steuerberater, Bürgermeister und Finanzreferent der Stadtgemeinde in einem.
Die Freizeitwohnsitzer, die bisher behauptet hatten, ihre Objekte würden meist leer stehen, also eigentlich keine Freizeitwohnsitze sein, fahren jetzt besser, wenn ihre Objekte nicht mehr leer stehen, sondern Freizeitwohnsitze sind. Das kostet im Jahr 280 Euro (bis 30 Quadratmeter Nutzfläche) bis 2.530 Euro (für mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche), spart also ungefähr die Hälfte.
Vielleicht müssen sie aber auch gar nichts zahlen. Denn im Rechnungsabschluss 2023 für Kitzbühel sind die Einnahmen aus der Freizeitwohnsitzabgabe und aus der Leerstandsabgabe mit jeweils 0 Euro bemessen, die entsprechenden Stellen in dem Dokument sind einfach leer. Mit der Sache vertraute Personen erzählen mir, dass auch 2024 mit keinen Einnahmen aus diesen Posten gerechnet wird.
Das könnte daran liegen, dass Paragraph 5 im Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz festhält: Der Abgabenschuldner hat jährlich bis 30. April die Abgabe selbst zu bemessen und … an die Gemeinde zu entrichten. Und unter Paragraph 11: "Auf Verlangen der Abgabenbehörde hat der Abgabepflichtige eine Abgabenerklärung über die für die Bemessung der Abgabe maßgeblichen Verhältnisse einzureichen und hierzu erforderliche Unterlagen vorzulegen." Wenn Betroffene sich also nicht betroffen fühlen und die Gemeinde die Betroffenen nicht davon in Kenntnis setzt, dass sie Betroffene sind, dann wandert kein Geld über den Zirbenholztisch.
Ich wünsche einen wunderbaren Sonntag. Wie immer wollte ich über etwas gänzlich anderes schreiben, etwa über das "MT-VG", also das "Messertrage-Verbotsgesetz", aber wieder hat mich der Wind woanders hingeweht. Ich finde es grundsätzlich in Ordnung, die Messerdichte im öffentlichen Raum zu reduzieren. Wer Waffen mit sich führt, verteidigt damit selten eine Leitkultur, es handelt sich oft eher um Leit ohne Kultur.
Die Umsetzung des MT-VG" stelle ich mir allerdings schwierig vor, es gibt doch recht viele Ausnahmen. "Das Tragen von Messern im Rahmen der Berufsausübung" bleibt etwa erlaubt, Messerstecher oder gar Berufskiller im Sinne von Frank Stronach könnten sich davon angesprochen fühlen. Auch für die Verrichtung von "Outdooraktivitäten" darf ein Stichwaffe mitgeführt werden, meines Wissens nach liegt der Reumannplatz "outdoor" und ein Messerstich stellt in jedem Fall eine "Aktivität" dar.
Dasselbe gilt natürlich für Brauchtum. Die Frage wird zu klären sein, bis zu welcher Anzahl Messerstiche als Straftat gelten und ab wann als Akt der Traditionspflege. In einigen Wiener Bezirken werden sich mehr Menschen nun dem Waidwerk zuwenden, weil es ebenfalls das offene Tragen von Messern erlaubt. Wenn also die Polizei einen Verdächtigen stoppt, um ihn zu fragen: Wohin des Weges?", dann kann der Betroffene antworten: "Ich bin unterwegs in die Bucklige Welt auf eine Gams, Herr Sheriff." Das Exekutivorgan wird ihn dann wohl ziehen lassen müssen.
Am meisten aber freue ich mich auf künstlerisch anspruchsvolle Dialoge, etwa wenn ein Polizist fragt: "Was wolltest du mit dem Dolche, sprich!", und der Wüterich ihm finster entgegnet: "Den Eissalon Tichy vom Tyrannen befreien."
Addendum: Falls Sie sich wundern, warum die Kopfnüsse mit Bildern von Politikern mit Bildern aus der dieswöchigen Parlamentssitzung illustriert sind, wo das doch im Text überhaupt nicht vorkommt, dann darf ich Ihnen antworten: "Ja!